Seit dem 1. September bietet die Medizinische Politklinik des KSW jeweils am Dienstag und am Donnerstag zwei neu öffentliche Sprechstunden an. Dabei geht es im einen Fall um Reiseberatung und im anderen Fall um sexuell übertragbare Krankheiten.
Nach Informationen von Dr. med. Michael Streit, Leitender Arzt Medizinische Poliklinik, und Kiyoshi Sugimoto, Oberarzt Klinik für Innere Medizin
Die Sprechstunde für Reiseberatung richtet sich speziell auch bei chronischen Krankheiten an immunkompromittierte Personen und an Familien mit Kindern ab 12 Jahren. Dabei erhält man Hilfe bei der Vorbereitung einer Reise und Empfehlungen, zudem werden notwendige Impfungen inkl. Gelbfieberimpfung verabreicht. Die Medizinische Poliklinik ist neu eine vom Bundesamt für Gesundheit anerkannte Gelbfieber-Impfstelle. Zusätzlich gibt es eine Beratung hinsichtlich Malariaprophylaxe und weiteren Präventionsmassnahmen.
Reiserisiken auf ein Minimum reduzieren
Wer eine Reise ins Ausland plant, sollte mindestens 4 bis 6 Wochen vor der geplanten Abreise einen Termin vereinbaren. Denn falls mehrere Impfungen erforderlich sind, ist es möglich, dass nicht alle zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden können. Die Beratung erfolgt individuell mit dem Ziel, über mögliche gesundheitliche Risiken informieren zu können, so dass diese auf ein absolutes Minimum reduziert werden können. Anhand der Reiseroute, der geplanten Dauer des Aufenthalts, der Reiseart und der aktuellen Einreisebestimmungen der angepeilten Länder sowie zusätzlicher persönlicher Angaben wie insbesondere Vorerkrankungen, Alter, Allergien, Medikamente, Erfahrungen früherer Reisen erfolgt immer eine individuell abgestimmte Beratung.
Aufgrund der Risikosituation in den entsprechenden Ländern wird in der Sprechstunde über die empfohlenen prophylaktischen Massnahmen und über die für die Einreise in bestimmte Länder obligatorischen Impfungen informiert. Weitere wichtige Themen wie Essen, Trinken, Mückenschutz, Tromboseprofilaxe und Sexualkontakte werden ebenfalls angesprochen.
Schnelltests für HIV und Syphilis
In der Sprechstunde für sexuell übertragbare Infektionen kann man Schnelltests für HIV und Syphilis machen und erhält innert 15 Minuten den Befund. Der bei einem positiven Resultat notwendige Bestätigungstest kann auf Wunsch in der gleichen Sitzung durchgeführt werden. Je nach Beschwerdenbild und Risikosituation bietet die Poliklinik die Diagnostik für weitere sexuell übertragbare Infektionen wie Hepatitis, Chlamydien, Gonorrhoe, Herpes oder Feigwarzen an. Hier dauert die Diagnostik länger, weshalb die Resultate nach 2 bis 3 Tagen telefonisch abgefragt werden können. Die Sprechstunde ist auf Wunsch anonym. Bei Bedarf ist eine ärztliche Beratung möglich, auch Paare sind willkommen.
Generell ist ein Test dann sinnvoll, wenn ein entsprechendes Risiko besteht. Dazu gehören unter anderem wechselnde Sexualpartner oder Beschwerden, die auf eine sexuell übertragbare Infektion hinweisen können: Ausfluss, Brennen, Jucken im Genitalbereich oder Schleimhautveränderungen. Zusätzlich ist bei grippaler Symptomatik mit Fieber und bei Hautausschlägen nach einem Sexualkontakt mit einem neuen Sexualpartner eine Abklärung empfehlenswert. Die Spezialisten erläutern den Patienten, welche Untersuchung zu welchem Zeitpunkt sinnvoll ist. Falls ein Testresultat positiv ausfallen sollte, wird im Rahmen der regulären Sprechstunde der Poliklinik eine weiterführende Beratung, Diagnostik und Behandlung angeboten.
Attraktive Sprechstundenzeiten
Für beide Sprechstunden kann man unter der Telefonnummer 052 266 37 50 einen Termin vereinbaren. Für die Beratung über die Reisemedizin ist eine Anmeldung zwingend nötig, für diejenige über die sexuelle übertragbaren Krankheiten ist hingegen eine Anmeldung nicht nötig, man kann einfach spontan vorbeikommen.
Die Öffnungszeiten am Dienstag und Donnerstag jeweils von 15.00 bis 19.00 Uhr sind auch für Arbeitnehmer attraktiv.
Die Kosten sind direkt an Ort und Stelle zu begleichen. Die Bezahlung kann bar oder mit Kredit-, EC- oder Postkarte erfolgen. Der zu bezahlende Betrag setzt sich aus den Konsultationskosten, den Kosten für die jeweiligen Impfungen und für die Tests zusammen. Für die Rückforderung von Kassenleistungen bei der Krankenkasse/Zusatzversicherung wird ein Beleg abgegeben.